Endbenutzer-Lizenzvertrag
Bitte lesen Sie nachfolgenden Lizenzvertrag aufmerksam und vollständig durch, bevor Sie das Produkt installieren. Durch das Installieren der Software auf Ihrem Computer erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Sollten Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, geben Sie bitte das gesamte Paket unverzüglich an den Händler zurück, von dem Sie das Softwarepaket erworben haben. Der Kaufpreis bzw. die Lizenzgebühr wird Ihnen in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Die Langenscheidt KG (LKG) gewährt dem Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der beigefügten Computer-Software (Software).
1. NUTZUNGSBERECHTIGUNG
(a) LKG gewährt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht zur Unterlizenzierung berechtigendes Recht, die Software für seine eigenen Zwecke intern zu nutzen. Der Kunde darf Kopien der Software nur für Backup-Zwecke anfertigen. Alle Lehrwerksinhalte (Texte, Fotos, Illustrationen, Audio- und Videodateien) werden ausschließlich zur Verwendung im Unterricht mit dem Lehrwerk geni@l klick zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Inhalte aus dem Medienpool zu anderen Zwecken ist untersagt.
(b) Es handelt sich um eine Einzelplatzlizenz, die Software darf maximal auf drei Computern installiert und anschließend genutzt werden. Kunden mit Interesse an einer Mehrplatzlizenz wenden sich bitte an die Langenscheidt KG, Marketing Erwachsenenbildung und Schule, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München.
Die öffentliche Zugänglichmachung (Online-Nutzung) der Software ist untersagt. Untersagt ist demnach beispielsweise, die Software im Internet zum Download bereitzustellen.
(c) Der Kunde ist nicht zum Reverse Assembling, Reverse Compiling, Ändern oder Erweitern der Software berechtigt. Dies gilt nicht, soweit eine Dekompilierung der Software unerlässlich ist, um zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software erforderliche Informationen zu erhalten, und diese Informationen dem Kunden trotz schriftlicher Anfrage nicht innerhalb angemessener Zeit von LKG zugänglich gemacht worden sind. Durch Handlungen gemäß dieser Ziffer 1 (c) erlangte Informationen dürfen keinesfalls zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden, nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist, und insbesondere nicht für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung von Programmen mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform wie die betreffende Software oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht hieran verletzenden Handlungen verwendet werden.
(d) Eine Weiterveräußerung oder das Verschenken der Software ist nur zulässig, wenn die Software zuvor vollständig vom Computer des Kunden gelöscht wurde.
2. RECHTE AN DER SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION
(a) LKG behält sich die Rechte an der Software einschließlich aller Änderungen und Verbesserungen vor, soweit diese nicht hierin ausdrücklich dem Kunden gewährt werden.
(b) Der Kunde darf auf den Datenträgern und an der Software angebrachte Copyright-, Warenzeichen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen.
(c) Die Software ist urheberrechtlich geschützt.
3. GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN
(a) LKG weist darauf hin, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann.
(b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Software an. LKG kann im Gewährleistungsfall fehlerhafte Software ersetzen oder reparieren, sofern der Kunde den Datenträger auf Kosten von LKG an diese zurückgesandt hat. Der Kunde ist zur Rückgängigmachung des Lizenzvertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Lizenzgebühren (Minderung) nur berechtigt, wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich ist oder nicht zur Behebung des Fehlers führt.
(c) Über den in Ziffer 3 festgelegten Umfang hinaus übernimmt LKG keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Software einschließlich irgendeiner Gewähr der Wiederverkäuflichkeit oder Eignung zu einem bestimmten Zweck.
(d) Angaben auf Verpackungen, Broschüren, Prospekten und ähnlichen Anzeigen sind keine Zusicherungen.
4. HAFTUNGSBEGRENZUNG
(a) LKG haftet nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, diese (i) werden durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht oder (ii) sind nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen oder (iii) werden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch LKG in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht oder (iv) sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
(b) Jede Haftung von LKG ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt LKG nach den ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.
(c) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung von LKG weiter wie folgt eingeschränkt: (i) LKG haftet insoweit nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von LKG oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind. (ii) Die Haftung ist ferner der Höhe nach auf die vom Kunden gezahlten Lizenzgebühren bzw. den Kaufpreis beschränkt, soweit die Schäden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von LKG oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
(d) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorsorge zum Schutz seiner Daten und Programme zu treffen, insbesondere durch Anfertigung von Sicherungskopien, in solchen regelmäßigen Abständen, die in seinem Tätigkeitsbereich üblich sind, in maschinenlesbarer Form. Für den Verlust der Daten, der bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar wäre, haftet LKG nicht. Im Übrigen unterliegt jede Haftung von LKG im Rahmen dieser Ziffer 4 (d) den Beschränkungen der vorstehenden Ziffern 3 (a) bis 3 (c).
5. ALLGEMEINES
(a) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ist ausschließlich München. LKG bleibt jedoch berechtigt, gegen den Kunden an dessen Allgemeinem Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen.
(b) Sollte eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(c) Jede Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist ausgeschlossen, Ziffer 1 (d) bleibt unberührt.
© 2011 Langenscheidt KG, Berlin und München